Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Coach und dem/der Klienten/in als Beratungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Klient/in das generelle Angebot des Coaches, die Beratung bei der Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstiger Zwecke außerhalb der Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Coach zum Zwecke der Beratung, auch inklusive Gesprächen, Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung sowie Entspannungsübungen nach Maßgabe der psychologischen Beratung und der angegeben Verfahren wendet.
Der Coach ist berechtigt, einen Beratungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn der Coach aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnte. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Coaches für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, inklusive Entspannung/Verfahren erhalten.
2. Inhalt des Beratungsvertrages
Der Coach erbringt seine Dienste gegenüber dem/der Klienten/in in der Form, dass er ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Entspannung, Prävention anwendet.
Der Coach ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Klientenwillen entsprechen, sofern der/die Klient/in hierüber keine Entscheidung trifft.
Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der/die Klient/in die Anwendung derartiger Gespräche oder Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten werden will, hat er das dem Coach gegenüber zu erklären.
Der Coach darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine Medikamente verordnen.
3. Mitwirkung des Klienten
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Klient/in nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des/der Klienten/in sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Beratung wie auch für eine aktive Mitarbeit bei Entspannungsübungen und anderen Methoden.
Der Coach ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der/die Klient/in die Beratungsinhalte verneint.
4. Honorierung des Coaches
Der Coach hat für seinen Dienst einen Honoraranspruch. Wenn das Honorar nicht individuell zwischen dem Coach und dem/der Klienten/in vereinbart worden ist, gelten die Sätze, die in der Preisliste der Psychologischen Berater & Coaches aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder –verzeichnisse gelten nicht.
Das Honorar ist nach jeder Beratung von dem/der Klienten/in bar gegen Erhalt einer Quittung zu bezahlen. Nach Abschluss der Behandlung erhält der/die Klient/in eine Rechnung.
Der/die Klient/in ist darüber informiert, dass der Coach keine Zulassung zu Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern hat. Das Honorar ist von den Klienten selber zu bezahlen.
Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen verpflichtet sich der/die Klient/in unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallbetrages in Höhe von 50 % der Termingebühr. Der Ausfallbetrag ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der/die Klient/in zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist.
In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart.
Termine, die von Seiten des Coaches abgesagt werden müssen, werden dem/der Klienten/in nicht in Rechnung gestellt. Der/die Klient/in hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Coach. Dieser schuldet auch keine Angabe von Gründen.
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln dem Coach nicht gestattet.
5. Vertraulichkeit der Beratung
Der Coach behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Beratungen, der Prävention und Entspannungsverfahren sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnisse des/der Klienten/in Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des/der Klienten/in. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des/der Klienten/in erfolgt und anzunehmen ist, dass der/die Klient/in zustimmen wird.
Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn der Coach aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht auf behördliche oder gerichtliche Anordnung. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.
Absatz 1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Prävention und dem Entspannungsverfahren persönliche Angriffe gegen sie oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten können.
Der Coach führt Aufzeichnungen über die Leistungen (Handakte) des/der Klienten/in. Dem/der Klienten/in steht eine Einsicht in diese Handakte zu; er/sie kann diese Handakte auch heraus verlangen. Absatz 2. bleibt unberührt.
Sofern der/die Klient/in eine Akte über die Beratung verlangt, erstellt der Coach diese kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus der Handakte.
6. Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Beratungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
7. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
Rechtlicher Hinweis: zu Coaching, Hypnose und psychologischer Beratung.
Wir sind keine Ärzte, Psychologen oder Psychotherapeuten.
Wir erstellen keine Diagnosen und geben keine Heilversprechen. Wir behandeln keine Leiden mit medizinischem Hintergrund. Unser Coachings- und Beratungsleistungen ersetzen keine Therapie oder medizinische Behandlung. Sollten Sie wegen irgendeines Leidens in medizinischer Behandlung sein, so unterbrechen Sie diese auf keinen Fall ohne vorherige Rücksprache mit Ihrem Arzt. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Problembewältigung, Zielerreichung, Gesundheitserhaltung und Prävention.
Kite your mind
Stefanie Geipel
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